Visum:
Allgemein erforderlich, ausgenommen
sind Staatsbürger folgender
Länder für einen touristischen
Aufenthalt:
(a) EU-Länder und die Schweiz:
Bundesrepublik Deutschland, Belgien,
Frankreich, Großbritannien,
Luxemburg und Niederlande für
Aufenthalte von bis zu 90 Tagen
(Verlängerung um weitere 90
Tage vor Ort möglich) sowie
alle übrigen EU-Länder
und die Schweiz für Aufenthalte
von bis zu 14 Tagen;
(b) Übrige Länder (für
einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen,
Verlängerung um weitere 90
Tage vor Ort möglich): Aruba,
Bolivien, Chile, Costa Rica, Ecuador,
Hongkong (China), Israel, Jamaika,
Korea (Süd), San Marino, Suriname
und USA;
(c) Übrige Länder (für
einen Aufenthalt von bis zu 14 Tagen):
Staatsbürger der meisten Länder
können ohne Visum für
touristische Aufenthalte von bis
zu 14 Tagen (Verlängerung um
denselben Zeitraum vor Ort möglich)
einreisen.
Reisepass/Visa:
Anfragen an das Büro des Lieutenant
Governor of the Island Territory
of St. Maarten, Pondfill, Philipsburg.
Niederländische Staatsbürger
dürfen sich seit kurzem ohne
Aufenthaltsgenehmigung auf den Niederländischen
Antillen niederlassen.
Touristen müssen bei der Einreise
ausreichende Geldmittel für
die Dauer ihres Aufenthalts und
ein Ticket für die Rückreise
nachweisen.
Einreise mit Haustieren:
Für alle Haustiere (Hunde,
Katzen, Papageien und Sittiche)
wird ein Gesundheitszeugnis benötigt,
das bestätigt, dass das Tier
gesund ist, und das maximal 14 Tage
vor der Ankunft ausgestellt wurde.
Katzen und Hunde brauchen zusätzlich
ein Tollwutimpfzertifikat. Die Impfung
sollte ca. 30 Tage vor der Ankunft
verabreicht werden.
Für Reisende aus der Europäischen
Union die über Paris und Guadeloupe
einreisen gelten keinerlei Beschränkungen.
Sie können sich ohne Visum
und Reisepass im Französischen
Teil der Insel beliebig lange aufhalten.
Eine Meldepflicht gibt es nicht.
(Siehe
auch Neustart in St. Martin)
Zollbestimmungen
Folgende Artikel können zollfrei
in die Niederländischen Antillen
eingeführt werden (Personen
über 15 Jahre):
-
200
Zigaretten oder 100 Zigarillos
(zu je 3 g)
oder 50 Zigarren oder
250 g Tabak;
-
2
l alkoholische Getränke;
-
Eine
unbegrenzte Menge an Parfüm;
-
Geschenke
bis zu einem Wert von
100 NAG.
|
Falls mehr als die angegebene Menge
eingeführt wird, wird die gesamte
Menge verzollt. Wenn der Wert der
eingeführten Gegenstände
mehr als 500 NAG beträgt, sollte
eine Zollerklärung ausgefüllt
werden. Lederwaren aus Haiti sollten
nicht eingeführt werden.
Die Einfuhr von Pflanzen und Gemüse
jeglicher Art ist verboten, sowie
Lebensmittel tierischen Ursprungs
und Tiere aller Art aus Haiti.